Interviews
Interview mit Prof. Dr. iur. Claudia Seitz
Gesundheitsrecht: Ein dynamisches Querschnittsrechtsgebiet im Aufwind und vor neuen Herausforderungen
Im April 2023 ist in Erstauflage das Repetitorium zum Gesundheitsrecht von Claudia Seitz erschienen. Dies hat der Orell Füssli Verlag zum Anlass genommen, mit der Autorin ein Interview zu diesem Thema zu führen. Darin geht Frau Seitz u.a. auf die systembildenden Grundlagen und Strukturen des typischen Querschnittsrechtsgebiets Gesundheitsrecht und die in den letzten Jahren stark gestiegene Bedeutung dieses Rechtsgebiets in der juristischen Ausbildung und Praxis ein. Zudem beleuchtet sie weitere relevante gesundheitsrechtliche Fragen, wie z.B., ob die Schweiz auf die Covid-Pandemie ausreichend vorbereitet war. Lesen Sie jetzt das spannende Interview und bleiben Sie somit up-to-date im Gesundheitsrecht.

Frau Seitz, das Gesundheitsrecht ist ein Querschnittsrechtsgebiet. Was wird darunter verstanden?
Das «Gesundheitsrecht» als solches ist nicht exakt definiert. Es umfasst vielmehr eine Vielzahl von Regulierungen auf verschiedenen Ebenen des nationalen, europäischen und internationalen Rechts. Auf der Ebene des internationalen Rechts wird es z.B. stark durch die Biomedizinkonvention geprägt, während es auf der Ebene des nationalen Rechts eine grosse Anzahl von Bundesgesetzen und kantonalen Erlassen umfasst. Teilweise wird das nationale Recht durch das EU-Recht geprägt, an welchem sich das Schweizer Recht orientiert und es auch z.T. autonom nachvollzieht. Auch wenn eine abschliessende Definition des Gesundheitsrechts nicht möglich ist, können darunter gleichwohl alle Rechtsmaterien gefasst werden, welche den Schutz von Leben und Gesundheit zum Ziel haben. Durch die grosse Bandbreite der Regulierungen, die es damit umfasst, kann es als Querschnittsrechtsgebiet – sowohl auf horizontaler als auch auf vertikaler Ebene – bezeichnet werden.
Es ist feststellbar, dass das Gesundheitsrecht in den letzten Jahren, nicht nur im universitären Bereich, stark aufgewertet wurde. Worin sehen Sie die Gründe?
Die Gründe für eine stetige Zunahme der Bedeutung des Gesundheitsrechts, welche sich auch im universitären Bereich widerspiegelt, sind vielfältig und liegen insbesondere in der sich laufend veränderten Lebenswirklichkeit sowie in neuen gesellschaftlichen Herausforderungen bis hin zur grundlegenden Transformation medizinischer Möglichkeiten begründet. Innovationen in der Biotechnologie und Medizin und die damit verbundenen neuen Chancen und Risiken, der demografische Wandel und steigende Kosten im Gesundheitssektor, gesellschaftliche Entwicklungen sowie ein sich veränderndes Patienten- und Konsumentenleitbild stellen das Recht stetig vor neue Aufgaben, die von einer Anpassung des geltenden Rechts bis hin zur Notwendigkeit einer Neuregulierung reichen. Dies führt dazu, dass das Recht ständig vor neue Herausforderungen gestellt wird – sehr oft hinkt es aber der Lebenswirklichkeit hinterher. Gleichwohl bedarf es eines passenden Rechtsrahmens, um Grundrechte zu wahren, Chancen und Risiken miteinander abzuwägen und Rechtssicherheit zu schaffen.
Welches sind zurzeit gesundheitsrechtliche Themen, bei denen in naher Zukunft eine Änderung der Rechtslage zu erwarten ist bzw. die im politischen Diskurs heute eine wichtige Rolle spielen?
Aufgrund der Dynamik und der in vielen Bereichen des Gesundheitsrecht sich stellenden neuen Herausforderungen kann diese Frage nicht abschliessend oder abstrakt beantwortet werden. Im Hinblick auf die medizinische Versorgung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der steigenden Kosten im Gesundheitssektor stellen sich zunehmend Fragen des Zugangs zu medizinischer Versorgung und der Finanzierbarkeit des medizinisch Möglichen, die beispielsweise auch Fragen der Kostenerstattung nach dem Krankenversicherungsrecht umfassen. Innovationen in der Medizin, wie etwa im Rahmen der personalisierten Medizin und der Arzneimittel für neuartige Therapien, brauchen ebenso einen angemessenen Rechtsrahmen, wie die neuen Möglichkeiten der CRISPR/Cas-Technologie (Genschere als molekulares Werkzeug) oder der Genomsequenzierung und -analyse. Besondere Herausforderungen stellen sich insbesondere auch durch neue Entwicklungen aufgrund der Digitalisierung und der Nutzung von Gesundheitsdaten sowie des Einsatzes der künstlichen Intelligenz im medizinischen Bereich. Diese werfen verschiedenste neue Fragen auf, welche das Recht – und auch Bereiche des Gesundheitsrechts – in naher der Zukunft vor grosse Aufgaben stellen wird. Schliesslich war nicht zuletzt die Covid 19-Pandemie ein «Testfall» für das geltende Epidemierecht, was möglicherweise zu einem Diskurs über die Anpassung des geltenden Rechts führen kann.
Wie stark beeinflusst das internationale Gesundheitsrecht unser schweizerisches Recht? Werden in Zukunft globale Regelungswerke wichtiger?
Das internationale Gesundheitsrecht beeinflusst das schweizerische Recht bereits, beispielsweise durch die Biomedizinkonvention des Europarats. Zudem zeichnen sich auch einzelne Bereiche des Gesundheitsrechts durch eine starke Angleichung an das EU-Recht aus, wie beispielsweise das Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständerecht, welches im Rahmen der letzten Revision in weiten Teilen autonom nachvollzogen und an das EU-Recht angepasst wurde. Grundsätzlich stehen weitere internationale Regelungswerke vor der Herausforderung, dass sich im internationalen Vergleich viele Bereiche des Gesundheitsrechts durch unterschiedliche nationale Regulierungen auszeichnen, wie etwa im Bereich der Fortpflanzungs- oder der Transplantationsmedizin. Dies steht einer einheitlichen Regelung auf internationaler Ebene entgegen.
Vor drei Jahren hatte Covid-19 die ganze Welt im Griff. Die Krankheit hat mit ihren Folgen bis heute den Alltag und die Gesellschaft stark verändert und jede und jeden Einzelnen auf irgendeine Weise geprägt. Denken Sie, dass die Schweiz auf gesetzlicher Ebene genügend auf ein solches Ereignis vorbereitet war?
Die Prävention und die Bekämpfung von Infektionskrankheiten stellen originäre und grundlegende Aufgaben des Staats dar. Der Schutz vor bestimmten übertragbaren Krankheiten zählt zu den ältesten Regulierungen im Gesundheitsrecht, die weit bis in die Seuchenbekämpfung vergangener Jahrhunderte reichen. Das Umfeld, in welchem Infektionskrankheiten auftreten und die öffentliche Gesundheit gefährden, hat sich jedoch in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. So führen etwa die zunehmende Mobilität der Bevölkerung, die fortschreitende Urbanisierung und insbesondere auch klimatische Veränderungen dazu, dass Infektionskrankheiten, welche bislang nur in bestimmten Regionen vorkamen, nunmehr auch in anderen Regionen der Welt auftreten. Diese Entwicklung war einer der Gründe für die Totalrevision des geltenden Epidemierechts mit einer Neuregelung der Kompetenzen von Bund und Kantonen. Auf der Grundlage des revidierten Rechts war die Schweiz grundsätzlich gut auf die Pandemie vorbereitet. Auf rechtspolitischer Ebene sollte jedoch überlegt werden, ob das derzeit geltende Recht hinreichend für die weitreichende Einschränkung zahlreicher Grundrechte im Pandemiefall ist, wie es während der Covid-19-Pandemie zu beobachten war. Ebenso sollte darüber nachgedacht werden, wie verschiedene Rechtspositionen im Pandemiefall miteinander in Einklang gebracht werden können. Dies wirft schwierige Fragen auf, die vom Impfobligatorium zum Schutz vulnerabler Gruppen bis hin zur Triage reichen. Eine rechtspolitische Diskussion im Hinblick auf künftige Pandemien wäre daher bereits im Vorfeld künftiger Pandemien wünschenswert.
Noch kurz zum neu erschienenen Repetitorium Gesundheitsrecht: Wie kann das Buch beschrieben werden? Was zeichnet es besonders aus?
Das Gesundheitsrecht ist auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene zunehmend vor neue Herausforderungen gestellt. Als dynamisches Querschnittsrechtsgebiet umfasst es eine fast unübersehbare Fülle von Rechtsnormen und Rechtspraxis dazu. Dies begründet einerseits die Faszination dieser Rechtsmaterie, wirft aber gleichzeitig die Schwierigkeit auf, eine Konzentration auf das Wesentliche vorzunehmen. Dies hat auch das Werk entsprechend geprägt. Es ist der Herausforderung nachgekommen, den Stoff einerseits präzise zu fassen und ihn andererseits verständlich zu vermitteln und Zusammenhänge aufzuzeigen. Es zeichnet sich durch einen sehr aktuellen Überblick über einzelne Gebiete des Gesundheitsrechts mit seinen wichtigsten Regulierungen und einer Auswahl der Rechtsprechung aus. Die konzise und verständliche Darstellung wird zudem durch zahlreiche Übersichten und Grafiken visuell unterstützt. Es eignet sich somit für alle am Gesundheitsrecht Interessierten – für Studierende wie auch für Praktiker gleichermassen.
Liebe Frau Seitz, wir bedanken uns für das Gespräch.
Claudia Seitz, Prof. Dr. iur., M.A. (King´s College London), Rechtsanwältin, Professorin für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Life Sciences-Recht an der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL), Gastprofessorin an der Universität Gent und Lehrbeauftragte an den Universitäten Basel und Bonn.
Interview mit MLaw Laura Straumann, Anwältin und MLaw Kim Wegmann
Anwaltsprüfungsvorbereitung mit Repetitorien
Vor 20 Jahren kam das erste Orell Füssli-Repetitorium auf den Markt, mit dem Ziel, das Lernen für juristische Prüfungen zu erleichtern. Der Erfolg liess nicht lange auf sich warten. Die Repetitorien-Reihe umfasst heute 31 Bände und 15 Übungsbücher und deckt damit alle wichtigen Rechtsgebiete ab. Die Bücher haben seither zahlreichen Studierenden und solchen, die sich auf die Anwaltsprüfung vorbereiten, einen wertvollen Dienst geleistet und viel zum Prüfungserfolg beigetragen.


Auch Laura Straumann und Kim Wegmann haben in ihrer juristischen Ausbildung die Repetitorien verwendet. Im folgenden Interview geben sie Auskunft darüber, wie sie sich auf die Prüfungen vorbereitet und wie sie das Studium erlebt haben.
Frau Straumann, Frau Wegmann, Sie haben beide an der Universität Freiburg i.Üe. studiert und anschliessend die Anwaltsausbildung in Angriff genommen. Wie kann man sich eine solche Ausbildung vorstellen?
LS: Sie ist sehr vielseitig. Im Studium erarbeitet man sich Stück für Stück ein Grundverständnis der Schweizer Rechtsordnung sowie einen Überblick über die verschiedenen Rechtsgebiete. Während es im Strafrecht philosophisch um Schuld und Sühne geht, ist im Familienrecht zunächst einmal schematisch zu lernen, wie im Todesfall eine güterrechtliche oder erbrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt wird. Man sitzt mit Gleichaltrigen in Hörsälen. Beginnt man nach dem abgeschlossenen Studium als Praktikantin in einer Anwaltskanzlei zu arbeiten, bemerkt man schnell, dass es nicht so einfach ist, Recht zu bekommen, wie man während des Studiums noch gedacht hat. In vielen Fällen gibt es verschiedene Lösungen und die herrschende Lehre ist sich auch noch uneins darüber, welche Normen in diesem oder jenem Fall tatsächlich anwendbar sind. Man sitzt dann im Büro, liest Bücher, Gesetzeskommentare und Urteile und sucht seine ganz eigenen Lösungen für Probleme. Das macht den Job ausserordentlich spannend und abwechslungsreich.
KW: Das Absolvieren eines Praktikums im juristischen Bereich bildet ein Zulassungskriterium für die Anwaltsprüfung. Nach Abschluss meines Studiums habe ich mein erstes Praktikum in einer jungen, dynamischen Anwaltskanzlei in Wil/SG absolviert. Auf der anwaltlichen Seite lernte ich insbesondere für die Bedürfnisse der Klienten einzustehen, juristische Lösungen, welche die Bedürfnisse so gut wie möglich abdecken, zu erarbeiten und eine eigene Argumentationsstrategie aufzustellen. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang das Klienten-Management. Mein zweites Praktikum absolviere ich momentan an einem erstinstanzlichen Gericht. Gegenüber der anwaltlichen Tätigkeit werden bei der gerichtlichen Arbeit die Argumentationslinien der Parteien analysiert, einander gegenübergestellt und abgewogen. Natürlich ist auch hier die eigene Recherche der Literatur und Rechtsprechung unabdingbar. Es geht darum, die objektiv juristisch korrekte Lösung für die Streitigkeit zu finden. Diese Arbeit kommt dem universitären Arbeiten sehr nahe.
Frau Straumann, Sie haben die Anwaltsprüfung 2022 erfolgreich abgeschlossen. Können Sie kurz beschreiben, wie Sie sich auf die Prüfung vorbereitet haben? Hätten Sie etwas anders gemacht?
LS: Ich habe mir nach zwei Jahren Praktikum ein paar Monate frei genommen, um zu lernen. Der Prüfungsstoff ist sehr breit und es ist schwierig, Schwerpunkte zu setzen. Details zu lernen schien wenig sinnvoll, weshalb ich mich darauf konzentriert habe, über möglichst viele Rechtsgebiete einen möglichst guten Überblick zu erhalten. Es bot sich deshalb an, mit Repetitorien zu lernen und Rechtsgebiet für Rechtsgebiet anzuschauen. Für mich hat das sehr gut funktioniert. Anders machen würde ich daher nicht viel. Vielleicht etwas mehr Urteile lesen, da sie einem gut aufzeigen, wie man Argumente aufbauen und komplexe Sachverhalte strukturieren kann.
Frau Wegmann, Sie schliessen bald das zweite Anwaltspraktikum ab. Anschliessend geht es ans Lernen für die Anwaltsprüfung. Haben Sie bereits eine Planung, wie Sie vorgehen werden, um für das Examen gewappnet zu sein?
KW: Aufgrund der kurzen Vorbereitungsdauer und des grossen Stoffumfangs habe ich bereits vor Beginn meiner Lernphase einen dicht getakteten Lernplan zusammengestellt und bin dabei, die Materialien zusammenzutragen. Um das bereits vorhandene Wissen wieder aufzufrischen, gedenke ich, in einem ersten Schritt meine alten Lern- und Kursunterlagen sowie meine Notizen der Erkenntnisse, welche ich während der Praktika gewonnen habe, durchzugehen. Im Anschluss daran plane ich, mit den Repetitorien zu kontrollieren, ob ich die essenziellen Themen bearbeitet und verstanden habe. Hierbei werde ich mich auch mit den Übungen absichern, dass ich die Thematik nicht nur verstanden habe, sondern das erlernte Wissen auch anwenden kann. Zu guter Letzt werde ich alte Prüfungen lösen, um mich auch optimal auf die Prüfungssituation vorzubereiten. Natürlich werden die Gesetzestexte bei jedem dieser Schritte meine ständigen Begleiter sein.
Wann sind Sie beide zum ersten Mal mit den Orell Füssli-Repetitorien in Kontakt gekommen? Wie haben Sie davon erfahren?
LS: Ich wusste schon lange, dass es sie gibt. Im Studium habe ich allerdings jeweils mit dem vom Professor vorgeschlagenen Lehrmittel oder auch nur mit den Vorlesungsunterlagen gelernt. Als es dann darum ging, für die Anwaltsprüfung zu lernen, empfahlen mir viele Kollegen die Repis aus dem Orell Füssli Verlag.
KW: Das war in meinem ersten Bachelorjahr. Im Rahmen meiner ersten schriftlichen Arbeit hatte ich den Auftrag, ein familienrechtliches Thema zu durchleuchten. Da ich bis dahin allerdings noch keinerlei Kenntnisse in Bezug auf das Familienrecht hatte, habe ich mir mit dem Orell Füssli-Repetitorium zuerst eine Übersicht über das Rechtsgebiet verschafft, damit ich mein Thema schliesslich einordnen konnte. Ich wurde von Kommilitonen in höheren Semestern auf die Orell Füssli-Repetitorien hingewiesen und diese bilden seither einen wertvollen Beitrag in meinen Lernphasen.
Was sind für Sie die Orell Füssli-Repetitorien. Wie würden Sie sie beschreiben/definieren?
LS: Sie sind eine sehr gute Orientierungshilfe. Sie bieten einen guten Überblick über ein Rechtsgebiet und sind aufgrund der darin enthaltenen Beispiele, Definitionen und Schemen einfach zu verstehen. Wie der Name «Repetitorium» schon sagt, sind sie besonders effektiv, wenn man sich bereits mit der Materie auskennt und sein Wissen auffrischen möchte. Ich kann mir allerdings gut vorstellen, dass sie sich auch für Laien eignen, die sich einen groben Überblick z.B. im Miet- oder Arbeitsrecht verschaffen wollen.
KW: Für mich stehen die Orell Füssli-Repetitorien für eine übersichtliche und kompakte Fachwissensvermittlung. Sie dienen nicht nur zur Einführung in die Materie, sondern enthalten darüber hinaus auch die relevante Praxis und ermöglichen, den darin enthaltenen Stoff zu verstehen. Die Beispiele helfen dabei, die teilweise abstrakten Gesetzestexte im richtigen Kontext zu lesen, und die Übungen erlauben eine Selbstkontrolle, ob man das verarbeitete Wissen auch wirklich verstanden hat.
Was bewerten Sie als besonders positiv an den Orell Füssli-Repetitorien?
LS: Der Aufbau und das Format. Man wird gut und klar durch ein Themengebiet geführt und es gibt Beispiele, Schemen und Definitionen, die man sich merken kann. Das grosse Format der Repetitorien trägt zur einfachen Handhabung bei. Beim Blättern findet man schnell wieder, was man nochmals anschauen wollte. Der grosse Text auf den grossen Seiten kann schnell und angenehm gelesen werden.
KW: Durch die stetig erscheinenden Neuauflagen sind die Repetitorien von Orell Füssli in Bezug auf die Gesetzesrevisionen und die aktuelle Praxis sehr aktuell. Der Fokus auf das Wesentliche erleichtert es zudem, dem Leser das Verständnis für das Rechtsgebiet zu verschaffen und sich das Wissen in dieser Thematik dadurch auch nachhaltig aneignen zu können.
Können Sie zwei, drei Repetitorien herausgreifen, die für Sie besonders nützlich waren?
LS: Ich fand vor allem die Repetitorien zur ZPO und zum Allgemeinen Teil des Obligationenrechts sehr hilfreich. Sie fassen wichtige Gebiete, über die man schon viel gelernt und dementsprechend auch schon viel wieder vergessen hat, gut zusammen und erinnert einen an viele wichtige Feinheiten.
KW: Die Orell Füssli-Repetitorien im Bereich des Gesellschafts- und Sachenrechts waren für mich besonders hilfreich. Im Studium habe ich das Gesellschaftsrecht als sehr stoffumfangreich und das Sachenrecht als eher abstrakt wahrgenommen. Die Übersichtlichkeit auf vergleichsweise wenigen Seiten sowie die Übungsbeispiele halfen mir, die Fächer zu verstehen.
Gibt es auch Verbesserungspotenzial bei der Repetitorien-Reihe und wenn ja, wo?
LS: Es gibt eher wenig Verweise auf Urteile oder Quellen, in denen gewisse Fragen detaillierter abgehandelt werden. Gerade in der ersten Zeit nach der Anwaltsprüfung wären diese Verweise hilfreich. Dann kann man im Repetitorium den Grundsatz nachlesen und hat auch gleich einen Anhaltspunkt für die weiteren Recherchen.
KW: Spontan kommt mir kein Verbesserungsvorschlag in den Sinn. Einzig, dass die Repetitorien zum Teil sehr umfangreich sind. Allerdings befürchte ich, dass eine Kürzung des Repetitoriums zu Lasten des Verständnisses des vermittelten Stoffes gehen würde. Ich erachte die Balance zwischen Theorie, Rechtsprechung und Übungen als optimal.
Welche Ratschläge und Tipps zum Studium allgemein haben Sie für Matura-Abgänger, die sich diesen Herbst an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät einschreiben?
LS: Kauft die Bücher nicht am Anfang des Semesters sondern erst dann, wenn ihr sie wirklich lesen wollt. Weil erst, wenn dieser Moment gekommen ist, weiss man, welches Buch man tatsächlich braucht. Eventuell ist es dann eben nicht das vorgeschlagene Lehrmittel sondern lieber ein Repetitorium oder ein Übungsbuch, weil man die Theorie bereits aufgrund der Vorlesung verstanden hat.
KW: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Dieser oft gehörte Satz bewährt sich meiner Meinung nach wirklich. Parallel zu den Vorlesungsunterlagen, der Literatur und den Repetitorien empfehle ich, das Gesetz zu lesen. Dies hilft enorm, die Systematik hinter dem Gesetz zu verstehen. Versteht man den Aufbau eines Gesetzes, erübrigt sich ein Grossteil des zeitintensiven Auswendiglernens.
Frau Straumann, welche Ratschläge und Tipps haben Sie für Frau Wegmann zur Bewältigung der herausfordernden Zeit zur Vorbereitung auf die Anwaltsprüfungen?
LS: Steter Tropfen höhlt den Stein. Einfach immer weiter machen. Man muss dabei auch nicht übertreiben. Niemand kann zwölf Stunden pro Tag lernen und es ist ohnehin nicht möglich, auf jede Eventualität vorbereitet zu sein. Solange man konsequent immer wieder ein Buch zur Hand nimmt, ist man nach meiner Erfahrung auf einem guten Weg.
Nach den Prüfungen sind für die Studierenden in der Regel die Semesterferien angesagt, also Zeit, sich für einmal einer nicht juristischen Lektüre zu widmen. Daher zum Abschluss die Frage: Welches Buch empfehlen sie ihnen?
LS: Alles von Juli Zeh. Sie ist zwar auch eine Juristin, ihre Bücher bilden einen aber auf ganz andere Weise als ein Repetitorium und der Unterhaltungsfaktor ist dabei auch noch sehr hoch.
KW: «Nach Ohio» von Benedikt Meyer. Dieser historische Roman erzählt von der jungen Wäscherin Stephanie Cordelier, einer mutigen, unabhängigen und starken Frau, die Ende des 19. Jh. die Schweiz verliess und wie so viele ihr Glück in den USA suchte. 125 Jahre später beschliesst ihr Urenkel, der Autor und Historiker Benedikt Meyer, ihrer Geschichte nachzugehen. Mit einem Containerschiff reist er über den Atlantik und mit dem Fahrrad weiter nach Ohio, um vor Ort herauszufinden, wie es seiner Urgrossmutter ergangen ist. Besonders gefallen hat mir das feinsinnige Portrait, das der Autor von Stephanie Cordelier zeichnet. Ausserdem fesselt das Buch von der ersten Seite an und lässt einen in eine längst vergangene Zeit und Welt abtauchen.
Liebe Frau Straumann, liebe Frau Wegmann, wir bedanken uns bei Ihnen für das Gespräch und wünschen Ihnen für die Prüfungen und die berufliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg.
Laura Straumann: Ich habe das Gymnasium Münchenstein mit Profil A (Mathematik und Physik) besucht und nach einem Austauschsemester am Gymnasium in Pully/VD die bilinguale Matur erhalten. Um mein Französisch weiter zu verbessern, habe ich mich für das Studium in Freiburg i.Üe. entschieden. Zur Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung habe ich in einer Kanzlei und an einem Gericht in Chur Praktika absolviert und bin nun als Anwältin in Basel tätig.
Kim Wegmann: Im Anschluss an meine Lehre als Bankkauffrau EFZ absolvierte ich den Passerellenlehrgang und nahm in der Folge mein rechtswissenschaftliches Studium in Angriff. An der Universität Freiburg i.Üe. habe ich schliesslich meinen Bachelor und Master absolviert. In der Universitätsstadt mit dem Flair der Westschweiz durfte ich viele wertvolle Erfahrungen sammeln, bevor ich wieder in meine Heimatstadt zurückgekehrt bin. Hier habe ich mein Anwaltspraktikum in der Kanzlei SteuriFisch Rechtsanwälte Notare und mein Gerichtspraktikum am Kreisgericht Rorschach absolviert und bin nun kurz davor, mich auf meine Anwaltsexamen vorzubereiten.
Interview mit Martina Straub
Textausgabe ZGB/OR: Seit 20 Jahren ein unentbehrlicher Begleiter für die KV-Ausbildung
In 20. Auflage ist die erfolgreiche kaufmännische Ausgabe ZGB/OR bereits erschienen. Die Textausgabe richtet sich nach den Bedürfnissen der kaufmännischen Ausbildung. Sie enthält mit Rechtsstand 1.1.2023 jene Erlasse, die für die Ausbildung und Praxis relevant sind. Neueste Revisionen, insbesondere die Revision des Erbrechts und des Aktienrechts, sind berücksichtigt. Die Jubiläumsausgabe zum ZGB/OR haben wir zum Anlass genommen ein Interview mit einer Lehrerin für Wirtschaft und Recht zu führen. Martina Straub geht dabei u.a. auf die Frage ein, welchen Nutzen die Textausgabe für den Unterricht und die Schülerinnen und Schüler hat.

Martina Straub, was ist Ihr beruflicher Hintergrund?
Ich bin Lehrerin für Wirtschaft und Recht an der Kantonsschule Büelrain in Winterthur. Ich habe eine betriebswirtschaftliche Ausbildung (HSLU & Uni SG). Nebst der Lehrtätigkeit bin ich in diversen Projekten involviert (Designgut, Jungkunst, Oikocredit, Frauenhaus Winterthur, Republik).
Wie kamen Sie erstmals mit der KV-Ausgabe ZGB/OR in Kontakt?
Im Uni-Studium, das war so 2014. Und jetzt als Lehrperson ist es mein Gesetzbuch, das ich im Unterricht verwende.
Die neue Auflage erscheint jedes Jahr Ende Januar, also relativ früh für den Schuljahrstart im Sommer. Ein sinnvoller Erscheinungstermin?
Sehr sinnvoll – bis Ende Januar ist Probezeit bei uns, da versuchen wir die Kosten für Bücherauslagen noch so klein wie möglich zu halten. Die ersten Schritte im Recht machen die Schülerinnen und Schüler somit ohne Gesetzesartikel. Dann nach bestandener Probezeit braucht es jedoch mehr und natürlich sind wir froh, dass wir dann auch gleich die aktuelle Ausgabe haben. Insbesondere in Jahren wie jetzt, wo sich doch recht viel per 1.1. auch für unseren Unterricht ändert.
Welchen Teil der KV-Ausgabe bzw. der Gesetze brauchen Sie im Unterricht? Welchen Teil finden Sie am wichtigsten?
Also OR und ZGB nutzen wir sehr intensiv. BV, SchKG, PrHG, VMWG, HRegV grundsätzlich auch – KKG je nach Zeit, die restlichen eher weniger. Natürlich sind OR und ZGB zentral, jedoch bei den obigen Themen würde das nicht reichen. Deshalb bin ich über alle Zusätze froh, die gleich im Buch enthalten sind. Aber auch Themen, die wir nicht im Unterricht behandeln, können für die Schülerinnen und Schüler je nach Vertiefung oder spezifischen Interessen (z.B. Maturaarbeit) sehr hilfreich sein. Oder es kann auch vorkommen, dass es ein aktuelles Ereignis gibt, das wir mit Hilfe des Gesetzes zu klären versuchen.
Die Textausgabe ZGB/OR also sozusagen als ständiger Begleiter?
Das könnte man fast so sagen, ja. Ich mag mein Gesetzbuch sehr. Auch für die Schülerinnen und Schüler ist es eine wichtige Grundlage. Sie schätzen die gute Lesbarkeit mit den Fussnoten, den Reitern, dem Inhaltsverzeichnis und vielem mehr sehr.
Liebe Frau Straub, wir bedanken uns für das Gespräch.
Merkenswert in der 20. Auflage 2023/24 der ZGB/OR-Textausgabe: die “Lex Booking”
Nachdem bereits seit 2012 im Nationalrat Massnahmen gegen die Marktmacht von Online-Buchungsplattformen wie Booking.com diskutiert wurden, kam im vergangenen Jahr Bewegung in die Angelegenheit. Mit Beschluss vom 17. Juni 2022 wurde per 1. Dezember 2022 der Artikel 8a UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) in Kraft gesetzt. Bis anhin konnten Online-Buchungsplattformen ihre Marktmacht ausnützen und den Beherbergungsbetrieben mittels Vertrag verbieten, auf den betriebseigenen Webseiten günstigere Preise, Konditionen oder Verfügbarkeiten anzubieten (ein günstigeres Angebot per Mail, Telefon oder im persönlichen Kontakt war seit 2015 möglich). Diese sogenannten Paritätsklauseln sind nun seit dem 1. Dezember 2022 gänzlich illegal, das heisst, die Hotels dürfen auch auf ihren eigenen Online-Buchungstools günstigere Preise anbieten. In Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich gelten bereits länger solche Regelungen.
Interview mit Dr. iur. Sebastian Aeppli
Der aktive Gesetzgeber hält juristische Verlage auf Trab
Mit der Ersterscheinung ist ein Buch nicht fertig. Aktualisierungen machen einen grossen Teil der Arbeit bei juristischen Medien aus. Der Orell Füssli Verlag berichtet anhand eines aktuellen Beispiels.
Kaum gedruckt, schon wieder veraltet. Insbesondere von juristischer Literatur erwartet man Aktualität. Deshalb erscheinen nun die beiden Textausgaben ZGB und OR des Orell Füssli Verlags bereits in 43. bzw. 45. Auflage. Anlass genug, um mit einem der Autoren zu sprechen.

Herr Aeppli, wie kam es dazu, dass Sie Autor beim Orell Füssli Verlag wurden?
Mein Vater, Heinz Aeppli, war wie ich Richter und hat die „Textausgabe plus Verweise“ zwischen 1969 und 2005 verantwortet. Ich bin also quasi damit aufgewachsen. Mein Vater war sehr stolz auf sein Werk. Wir wohnten in Zürich, wo es in Witikon in einem Einkaufszentrum einen „au bon marché“-Laden gab, und selbst da gab es sein Buch zu kaufen. Als mein Vater 2005 – mit 80 Jahren – der Ansicht war, er möchte die Aufgabe nun weitergeben, schlug er dem Verlag mich als Nachfolger vor. So kam die Zusammenarbeit zustande.
Die Textausgabe plus Verweise, wie auch andere, ähnliche Werke kommen in regelmässigem Takt und recht häufig neu heraus. Weshalb ist das so?
Das hängt mit der stetig wachsenden Aktivität des Gesetzgebers in Bern zusammen. Für Personen, die mit dem Recht in Berührung kommen, ist es wichtig, stets die aktuellen Gesetze zu kennen und anwenden zu können. Auch gibt es immer mehr Spezialgesetze, die direkt oder indirekt das ZGB und das OR als zentrale Erlasse betreffen, was wiederum zu Änderungen führt (z.B. im Bereich der elektronischen Datenübermittlung, bei der Zwangsvollstreckung oder ähnlichem).
Weshalb war die aktuelle Auflage nötig? Was ist neu?
Eine grosse Änderung, die schrittweise erfolgte und per 2023 nun abgeschlossen ist, ist die Aktienrechtsrevision. Neu ist auch die Umsetzung des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative und der Initiative „Ehe für alle“. Wichtig ist zudem auch die Erbrechtsrevision, die mehrere grundlegende Änderungen mit sich bringt. Es soll die Freiheit des Erblassers bei der Verfügung über sein Vermögen vergrössert und aktuellen gesellschaftlichen Tatsachen angepasst werden.
Einige wesentliche Neuerungen im Erbrecht sind die folgenden:
- Der Pflichtteil der Kinder wird auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote gesenkt.
- Der Pflichtteil der Eltern fällt komplett weg.
- Der Pflichtteil eines getrennten Ehegatten fällt unter bestimmten Umständen bereits mit Einleitung des Scheidungsverfahrens weg.
- Die Ehegattenbegünstigung mittels Nutzniessung wird ausgebaut.
- Besteht ein Erbvertrag, darf der Erblasser über Gelegenheitsgeschenke hinaus keine grösseren Geschenke mehr tätigen.
Lieber Herr Aeppli, wir bedanken uns für das Gespräch.
Sebastian Aeppli ist Dr. iur. und seit 1990 Bezirksrichter in Zürich. Seit 2000 ist er Vorsitzender der 9. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich, das zuständig ist für grosse Straffälle, gerade auch im Wirtschaftsstrafrecht. In den Medien präsent war er zuletzt als leitender Richter im Prozess gegen Pierin Vinzenz, den ehemaligen Vorsitzenden der Geschäftsleitung der Raiffeisen Schweiz.
Interview mit Salome Vogelsang
Faszination Mathematik:
Weshalb ist die Überarbeitung eines Lehrmittels so wichtig?
Im Frühling erscheint die 3. Auflage von «Algebra 9/10» im hep Verlag. Hierfür wird dieses Standardwerk, das die gesamte Algebra für das Kurzzeitgymnasium abdeckt, stark überarbeitet. Ein Gespräch mit Co-Projektleiterin Salome Vogelsang von der Deutschschweizerischen Mathematik-Kommission.

Frau Vogelsang, was ist Ihre persönliche Motivation, an dieser Überarbeitung mitzuarbeiten?
Schon seit dem ersten Erscheinen, benutze ich «Algebra 9/10» für meinen eigenen Unterricht. Bei uns an der Kantonsschule Frauenfeld unterrichten fast alle Lehrpersonen damit. Dadurch, dass ich mich nun an der Überarbeitung beteilige, kann ich das Lehrmittel noch besser an meine Bedürfnisse und die meiner Kolleginnen und Kollegen anpassen.
Wie sind Sie ursprünglich zur Mathematik gekommen und was fasziniert Sie heute immer noch daran?
Mir ist während meiner Zeit als Schülerin am Gymnasium der Knopf aufgegangen. Damals habe ich festgestellt, dass Mathematik immer klar und logisch ist. Deshalb war ich schon in der Schule gut in diesem Fach. Während meines Studiums habe ich dann festgestellt, dass Mathematik noch weit über das hinausgeht, was ich an der Schule gelernt habe. Tatsächlich erfordert Mathematik ein hohes Mass an Kreativität. So gibt es zum Beispiel für jede mathematische Aufgabe eine Lösung. Aber die Wege, die zu dieser Lösung führen, können sehr unterschiedlich sein. Das fasziniert mich auch heute noch.
Sie unterrichten an der Kantonsschule Frauenfeld. Wie finden Sie da noch die Zeit für die Überarbeitung eines Lehrmittels?
Ich bin in den Schulferien sowie am Feierabend und an den Wochenenden besonders stark gefordert. Für dieses Projekt opfere ich meine Freizeit aber gerne.
«Algebra 9/10» wird gleich im grösseren Stil überarbeitet. Weshalb ist das nötig?
Der Auslöser hierfür war die Nummerierung. Wir wollten, dass diese in den einzelnen Kapiteln neu durchgehend ist und nicht nach jedem Unterkapitel wieder neu beginnt. Als dies einmal feststand, haben wir den weiteren Überarbeitungsbedarf abgeklärt. So sollen zum Beispiel die vermischten Aufgaben in der neuen Auflage weiter vorne in den Unterkapiteln integriert werden.
Was sind ansonsten noch wichtige Veränderungen im Vergleich zur letzten Auflage?
Das Brückenkapitel am Anfang wird für die dritte Auflage stark überarbeitet. Dies, weil wir viele Rückmeldungen von Lehrpersonen erhalten haben, die sich für dieses Kapitel Anpassungen gewünscht haben. Zudem wird es einen zusätzlichen Anhang zur Logik geben.
Weshalb wird das Brückenkapitel angepasst?
Bisher handelte es sich hierbei um ein Repetitionskapitel für all jene, die zuvor mit «Algebra 7/8» gearbeitet hatten. Wir haben allerdings festgestellt, dass «Algebra 9/10» häufig auch im Kurzzeitgymnasium zum Einsatz kommt und viele Lernende dort zuvor nicht mit dem Vorgängerwerk gearbeitet haben. Deshalb wird das Brückenkapitel nun um- und ausgebaut, damit es künftig noch besser für das Kurzzeitgymnasium geeignet ist.
Was unterscheidet Algebra 9/10 von anderen Lehrmitteln?
Alle Titel der Deutschschweizerischen Mathematik-Kommission sind auf die Bedürfnisse der Lehrpersonen an den Schweizer Gymnasien ausgerichtet. Sie orientieren sich am Kanon Mathematik, der unter Mithilfe der Schweizer Hochschulen ausgearbeitet worden ist. Diese Titel decken inhaltlich alles ab, was an den Hochschulen von den Lernenden gefordert wird.
Wem würden Sie das Lehrmittel besonders ans Herz legen?
Allen Mathematik-Lehrpersonen an den Schweizer Gymnasien.
Liebe Frau Vogelsang, wir bedanken uns für das Gespräch.
Salome Vogelsang unterrichtet seit 2016 an der Kantonsschule Frauenfeld Mathematik, seit 2019 auch Informatik. Sie gehört seit 2020 der Deutschschweizerischen Mathematik-Kommission an. Zusammen mit Hansjürg Stocker hat sie die Co-Projektleitung für «Algebra 9/10» übernommen und ist auch an der inhaltlichen Überarbeitung dieses Titels beteiligt.
Interview mit lic. iur. Josef Studer und RA Michael Sigerist
Arbeitsrecht im stetigen Wandel
Interview mit lic. iur. Josef Studer und Rechtsanwalt Michael Sigerist, Autoren des Repetitoriums und Übungsbuchs Arbeitsrecht (vor kurzem in Neuauflagen im Orell Füssli Verlag erschienen).


Herr Studer, Herr Sigerist, Sie sind schon seit einigen Jahren als Autoren beim Orell Füssli Verlag tätig. Wie sind Sie damals zur Autorentätigkeit gekommen?
JS: Durch Thomas Hirt von der AKAD, der Redaktor im AKAD-Verlag war. AKAD pflegte eine Zusammenarbeit mit dem Orell Füssli Verlag. Und so kam ein Kontakt mit dem damals Verantwortlichen für die Repetitorien zustande (Anm. der Redaktion: AKAD = Akademikergemeinschaft für Erwachsenenbildung).
MS: Mich führte mein Co-Autor Josef Studer zur Autorentätigkeit, welchen ich vor Jahren bzw. Jahrzehnten aus der gemeinsamen Tätigkeit als Gerichtsschreiber am selben erstinstanzlichen Zivilgericht im Kanton Luzern kennengelernt hatte. Josef Studer bin ich noch heute dankbar dafür!
Sie sind beide Co-Autoren des Repetitoriums und des Übungsbuchs Arbeitsrecht, welche in diesem Jahr in Neuauflage erschienen sind. Was hat sich in diesem Rechtsgebiet in den letzten Jahren geändert (auf Gesetzes- wie auch auf Rechtsprechungsebene)?
Geschaffen wurden v.a. Möglichkeiten zum Bezug von Urlaub bei Familienereignissen wie Mutterschaft, Vaterschaft und bei kranken Familienangehörigen sowie auch deren Finanzierung (v.a. Mutterschaftsversicherung).
Welche arbeitsrechtlichen Themen werden in der Politik bzw. in der Gesellschaft zurzeit diskutiert? Bzw. sind in naher Zukunft weitere Revisionen geplant?
JS: Die heute gewünschte bzw. notwendige Flexibilisierung der Arbeit bzw. Arbeitszeit steht oft im Widerspruch zu den eher starren Regelungen des Arbeitsgesetzes. Dieses wurde ursprünglich für eine Gesellschaft gemacht, in der viele Arbeitnehmende einen «null acht fünfzehn-Job» hatten. Heute kennen wir den elektronischen Zugang zu Daten des Arbeitgebers rund um die Uhr und rund um die Welt. Das passt nicht mehr. Trotzdem müssen die Arbeitnehmenden vor Ausbeutung geschützt werden. Das wird nicht einfach.
MS: Die politischen Anliegen trachten zumeist nach einer stetigen Ausweitung des Arbeitnehmerschutzes. Diese Bestrebungen dürfen nicht übertrieben werden und dürfen nicht zu einer Unausgewogenheit des Arbeitsrechts führen. Erfahrungen mit Rechtssystemen gewisser Nachbarländer der Schweiz zeigen nämlich, dass ein zu restriktiver Arbeitnehmerschutz den Arbeitnehmenden eher schadet als nützt, indem die Tendenz zu Schwarzarbeit zunimmt.
Gibt es in Ihren Augen noch weiteren, dringenden politischen Änderungsbedarf im Bereich Arbeitsrecht?
JS: Die Vereinbarkeit von Kleinpensen (Teilzeit-Anstellungen) mit der wirtschaftlichen Realität (Stichwort «working poor») sollte m.E. mit Vorrang behandelt werden. Dazu gehört u.a. die Zugänglichkeit zur 2. Säule (Pensionskasse).
MS: Aus der Sicht eines Praktikers gilt allerdings etwas desillusioniert anzufügen, dass die Umsetzung jedes noch so gut gemeinten und noch so berechtigten politischen Anliegens eine stumpfe Waffe bleibt, wenn die gerichtliche Umsetzung aufgrund der Überlastung der Gerichtsinstanzen nicht innert vernünftiger Frist ermöglicht werden kann. Politisch gilt es daher nicht die inhaltlichen Regelungen, sondern insbesondere auch die formalen Rahmenbedingungen und den Ausbau der entsprechenden Institutionen im Auge zu behalten.
Repetitorien und Übungsbücher sind in erster Linie für Jus-Studierende zur Prüfungsvorbereitung gedacht. Auch Sie haben beide an der Universität Zürich studiert und haben inzwischen einen grossen beruflichen Erfahrungsschatz im Bereich Recht. Welchen guten Ratschlag können Sie zukünftigen Juristinnen und Juristen mit auf den Weg geben?
JS: Wichtig ist es, möglichst schnell einen Fuss in der Praxis zu haben, z.B. durch Mitarbeit in einer Kanzlei, bei einem Treuhänder, bei einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband usw. Das habe ich damals vermisst (ist aber schon eine Weile her).
MS: Grundlage für jeden (beruflichen) Erfolg sind Begeisterung, Leidenschaft und Einsatz. Getragen von diesen Attributen gilt es, die theoretischen Grundlagen zu erarbeiten, das theoretische Wissen stetig zu vertiefen und möglichst bald in der Praxis anzuwenden. Zudem sollte eine fachliche Spezialisierung angestrebt werden, da aufgrund der überwältigenden Flut an Legislatur und Judikatur nur noch der/die Spezialist/in eine seriöse juristische Dienstleistung erbringen kann.
Lieber Herr Sigerist, lieber Herr Studer wir bedanken uns bei Ihnen für das Gespräch.
Michael Sigerist, lic. iur., LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt SAV Erbrecht, absolvierte sein juristisches Studium an der Universität Zürich, erwarb das Anwalts- und das Notariatspatent des Kantons Luzern, schloss ein Nachdiplomstudium im Bereich des Internationalen Wirtschaftsrechts ab und erwarb den vom Schweizerischen Anwaltsverband verliehenen Titel Fachanwalt SAV Erbrecht. Er ist Mitautor der Repetitorien Sachen- und Arbeitsrecht sowie der dazugehörigen Übungsbücher und ist seit 1997 selbstständiger Rechtsanwalt und Notar mit eigener Kanzlei in Luzern.
Josef Studer, lic. iur., Ausbilder mit eidg. Fachausweis (SVEB II), studierte in Zürich. Er ist als Autor für juristische Lehrmittel, als Prüfungsexperte und als Dozent in der Erwachsenenbildung tätig. Unter seiner Mitwirkung entstanden die im Orell Füssli Verlag erschienenen Repetitorien Arbeitsrecht, Sachenrecht und Strafprozessrecht, die Übungsbücher Arbeitsrecht, Sachenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie das Buch «Schuldbetreibungs- und Konkursrecht – Ein Leitfaden für die Praxis».